Teilnahmebedingungen

Die Heldenreise · König der Wahrhaftigkeit
Männer-Retreat vom 14. bis 16. Mai 2027 · Liebesdorfer Mühle

§ 1 · Veranstalter

Veranstalter des Retreats ist

Ulrich Metzger
RIKOR · AtemKraftRäume
Guckenhartstr. 13, 72813 St. Johann
kontakt@rikor.org · rikor.org

Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Rechnungen enthalten keinen Umsatzsteuerausweis.

§ 2 · Gegenstand

Das Retreat findet vom 14. bis 16. Mai 2027 in der Liebesdorfer Mühle bei Schwäbisch Hall statt. Es beginnt am Freitag um 18 Uhr mit dem Abendessen und endet am Sonntag am frühen Nachmittag.

Die Leistung des Veranstalters umfasst die Anleitung und Begleitung des Retreats, die AtemReise, alle Einheiten des Wochenendes, das gedruckte Integrations-Journal und die Nachsorge über acht Wochen.

Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Sie erbringt die Liebesdorfer Mühle und werden nach § 5 gesondert abgerechnet.

Die Teilnehmerzahl ist auf zwölf begrenzt. Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf im Detail anzupassen, solange Charakter und Umfang des Retreats gewahrt bleiben.

§ 3 · Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular auf rikor.org. Mit der Buchung gibst Du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Deiner Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt es nicht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Zeitpunkt vorgesehen sind. Das Retreat fällt darunter.

An seiner Stelle räumt Dir der Veranstalter das vertragliche Rücktrittsrecht nach § 6 ein.

Die Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs der Anzahlung vergeben.

§ 4 · Preis und Zahlung

Der Teilnahmebeitrag beträgt

  • 495 € bei Buchung bis zum 31. Dezember 2026
  • 555 € bei Buchung ab dem 1. Januar 2027

Maßgeblich ist der Tag der Buchung.

Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten:

  • 200 € Anzahlung, zu leisten bei der Buchung. Bei Zahlung per Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung.
  • Restbetrag (295 € bzw. 355 €), fällig am 15. April 2027

Die Teilnahmebedingungen und die Gesundheitserklärung bestätigst Du im Buchungsvorgang. Beide erhältst Du anschließend gemeinsam mit der Bestellbestätigung, die zugleich als Rechnung über die Anzahlung dient.

Die Rechnung über den Restbetrag wird am 18. März 2027 gestellt — also erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 6 und nachdem über die Durchführung des Retreats entschieden ist. Bis zu diesem Tag ist ausschließlich die Anzahlung zu leisten.

Zahlt ein Teilnehmer die Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter nach einmaliger Erinnerung mit angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und den Platz neu vergeben.

§ 5 · Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Vollverpflegung für zwei Nächte erbringt die Liebesdorfer Mühle. Vertragspartner des Hauses ist der Veranstalter; Du buchst diese Leistung bei ihm mit. Der Veranstalter rechnet sie in eigenem Namen ab und reicht die Preise des Hauses unverändert und ohne Aufschlag weiter.

Die Leistung wird auf der Rechnung getrennt vom Teilnahmebeitrag ausgewiesen.

Die Preise für 2027 setzt das Haus im Herbst 2026 fest. Als Richtwert gelten die Preise 2026: 180 € im Doppelzimmer, 215 € im Einzelzimmer, jeweils für zwei Nächte mit Vollverpflegung. Der verbindliche Betrag wird Dir mitgeteilt, sobald er vorliegt.

Die Rechnung über Unterkunft und Verpflegung wird gemeinsam mit der Restrechnung am 18. März 2027 gestellt und ist am 15. April 2027 fällig.

Der Zimmerwunsch wird bei der Buchung erfasst. Einzelzimmer sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Buchungen vergeben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht nicht; die endgültige Zuordnung erfolgt bis zum 30. April 2027.

Die Verpflegung ist vegetarisch. Unverträglichkeiten und Allergien teilst Du dem Veranstalter bis spätestens 30. April 2027 mit. Erfordern sie gesonderte Zubereitung, berechnet das Haus dafür einen Aufschlag, über den Du vorher informiert wirst.

§ 6 · Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.

Bis einschließlich 15. März 2027 kannst Du ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten zurücktreten. Die Anzahlung wird vollständig erstattet. Weitere Zahlungen sind zu diesem Zeitpunkt nicht fällig.

Vom 16. März bis 15. April 2027 werden 50 % des Gesamtbetrags aus Teilnahmebeitrag sowie Unterkunft und Verpflegung fällig. Die Anzahlung wird angerechnet.

Ab dem 16. April 2027 wird der Gesamtbetrag fällig. Zu diesem Zeitpunkt ist die Leistung beim Haus verbindlich bestellt.

Dasselbe gilt bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise.

Kann der Platz nachbesetzt werden, entfallen die Kosten nach Absatz 2 und 3; der Veranstalter bemüht sich um eine Nachbesetzung. Unabhängig davon kannst Du jederzeit selbst einen Ersatzteilnehmer nach § 7 benennen — dann entstehen keine Rücktrittskosten.

Weist Du nach, dass Dir ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehenden Pauschalen, ist nur dieser zu erstatten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 7 · Ersatzteilnehmer

Du kannst bis zum Beginn des Retreats einen Ersatzteilnehmer benennen. Dieser tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag ein.

Voraussetzung ist, dass er die Bedingungen nach § 2 erfüllt sowie die Teilnahmebedingungen und die Gesundheitserklärung selbst anerkennt. Der Veranstalter kann der Benennung widersprechen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine gefahrlose Teilnahme nicht gewährleistet erscheint.

Es gilt der Preis des ursprünglichen Vertrags. Die Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt zwischen Dir und dem Ersatzteilnehmer; der Veranstalter erstattet nur Beträge, die ihm doppelt zufließen würden.

Die Benennung selbst ist kostenfrei. Mehrkosten des Hauses, etwa durch einen abweichenden Zimmerwunsch, trägst Du oder der Ersatzteilnehmer.

§ 8 · Absage durch den Veranstalter

Das Retreat findet ab acht Teilnehmern statt. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 18. März 2027 absagen. Du wirst an diesem Tag informiert und erhältst die Anzahlung vollständig zurück. Weitere Zahlungen sind zu diesem Zeitpunkt nicht fällig, da Rest- und Unterkunftsrechnung erst nach dieser Entscheidung gestellt werden.

Der Veranstalter kann das Retreat außerdem absagen, wenn die Durchführung durch Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder den Ausfall der Unterkunft unmöglich oder unzumutbar wird. Auch dann werden alle gezahlten Beträge vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Anfahrts- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nicht.

§ 9 · Gesundheit und Eigenverantwortung

Verbundener Atem verändert kurzzeitig die Atemchemie und ist körperlich wie emotional fordernd. Die Teilnahme setzt gesundheitliche Eignung voraus.

Nicht geeignet oder nur nach ärztlicher Rücksprache ist die Teilnahme insbesondere bei

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen
  • Epilepsie oder Krampfleiden
  • Netzhautablösung, Glaukom, Aneurysmen
  • Operationen in den letzten sechs Monaten
  • Osteoporose in fortgeschrittenem Stadium
  • schweren psychiatrischen Erkrankungen, insbesondere Psychosen, Schizophrenie, bipolaren Störungen
  • akuten Suchterkrankungen
  • Einnahme von Medikamenten, die das zentrale Nervensystem beeinflussen

Vor der Buchung bestätigst Du die gesondert abrufbare Gesundheitserklärung. Bestehen Vorerkrankungen, Zweifel oder laufende Behandlungen, ist vor der Buchung Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen. Der Veranstalter kann die Teilnahme ablehnen, wenn eine gefahrlose Teilnahme nicht gewährleistet erscheint; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Ändert sich Dein Gesundheitszustand zwischen Buchung und Retreat wesentlich, teilst Du dies dem Veranstalter unverzüglich mit.

Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Du entscheidest während des Retreats jederzeit selbst über Art und Umfang Deiner Beteiligung und kannst jede Übung abbrechen.

Das Retreat ist keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie und kein Ersatz für ärztliche oder therapeutische Versorgung. Der Veranstalter stellt keine Diagnosen und gibt keine Heilversprechen. Eine laufende ärztliche oder therapeutische Behandlung darf nicht ohne Rücksprache mit dem Behandelnden verändert oder abgesetzt werden.

Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist ausgeschlossen.

§ 10 · Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Gesundheitserklärung oder aus unrichtigen Angaben zum Gesundheitszustand entstehen, haftet der Veranstalter nicht.

Für die Unterkunft, die Verpflegung und die Einrichtungen der Liebesdorfer Mühle haftet deren Betreiber. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für die An- und Abreise bist Du selbst verantwortlich. Fahrgemeinschaften werden lediglich vermittelt; ein Vertragsverhältnis entsteht dadurch nicht.

§ 11 · Verschwiegenheit

Was Teilnehmer während des Retreats über sich oder andere mitteilen, bleibt vertraulich. Diese Verpflichtung gilt über das Retreat hinaus und für alle Teilnehmer gleichermaßen. Sie ist Voraussetzung für die Arbeit in der Gruppe.

§ 12 · Hausordnung

Es gelten die Regeln der Liebesdorfer Mühle. Insbesondere:

  • Offenes Feuer und Kerzen sind in den Innenräumen nicht gestattet
  • Räucherwerk nur mit geeigneter Auffangvorrichtung
  • Getränke werden ausschließlich über das Haus bezogen
  • Haustiere sind weder im Haus noch auf dem Gelände erlaubt
  • Rauchen nur an den ausgewiesenen Plätzen im Freien

Der Veranstalter kann Teilnehmer bei erheblichen oder wiederholten Verstößen oder bei Verhalten, das andere Teilnehmer gefährdet, vom Retreat ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

§ 13 · Bild- und Tonaufnahmen

Aufnahmen während der Einheiten sind nicht gestattet.

Der Veranstalter fertigt keine Aufnahmen ohne vorherige Absprache an. Sollen Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit entstehen, wird dies vorab angekündigt und bedarf der ausdrücklichen, jederzeit widerruflichen Einwilligung der Abgebildeten. Eine Teilnahme ist ohne Einwilligung uneingeschränkt möglich.

§ 14 · Datenschutz

Die bei der Buchung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet. Name, Zimmerzuordnung und gegebenenfalls Unverträglichkeiten werden an die Liebesdorfer Mühle übermittelt, soweit dies für Unterbringung und Verpflegung erforderlich ist.

Angaben zum Gesundheitszustand werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Retreats gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf rikor.org.

§ 15 · Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.


RIKOR · AtemKraftRäume · Teilnahmebedingungen Heldenreise Mai 2027 · Fassung 1.0 · 8. August 2026