Die Teilnehmer von Unternehmensveranstaltungen sind vorab darauf hinzuweisen.

Eine transformierende AtemReise darf bei folgenden Beschwerden nicht bzw. nur nach Vorlage eines ärztlichen Unbedenklichkeitsattestes durchgeführt werden:
Herz-Kreislauf-Probleme, hoher Blutdruck, Aneurysmen, Epilepsie und Krampfanfälle in der Vergangenheit, schwere psychiatrische Symptome, insbesondere Psychosen oder Verfolgungswahn, bipolare Störungen, schwere Osteoporose, kürzlich durchgeführte Operationen, Glaukom, Schwangerschaft, psychische Erkrankungen, akute emotionale Krise, schweres Asthma und andere Atemwegserkrankung, Einnahme von Medikamenten.
RIKOR Ulrich Metzger ist berechtigt, vor Beginn der Session die Vorlage einer geeigneten ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen, ferner darf er eine laufende Session abbrechen und die Weiterführung von der Vorlage einer solchen Bescheinigung abhängig machen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Session auf das Vorliegen einer oder mehrerer der genannten Gründe hinzuweisen und entsprechende Nachfragen von RIKOR Ulrich Metzger oder dem eingesetzten Trainer wahrheitsgemäß zu beantworten. Er ist ferner verpflichtet, während der Session auftretende Beschwerden umgehend der verantwortlichen Person anzuzeigen.

An Workshops und anderen Atemübungen kann jederzeit teilgenommen werden. Die Teilnahme an ALLEN Angeboten von RIKOR erfolgt jederzeit auf eigenes Risiko.